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Anfrage: Transparenz und Sicherheit bei der Verwaltung des Vermögens der zweiten Säule

Geschäftsnummer:

06.3424

Eingereicht von:

Frick Bruno

Einreichungsdatum:

18.09.2006

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Publica; Bundes; Pensionskasse; Massnahmen; Swissfirst; Säule; Aufsicht; Ausgeschiedener; Will; Abzuklären; Umständen; Öffentlichkeit; Swissfirst-Aktien; Depot; Erwarb; Andererseits; Manager; Asset; Sind; Konto; Vertrauen; Habe; Erhebliche; Geflossen; Sollen; Ansicht; Dringend; Einfügen; Bundesrat; Publica-Gesetz

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Eingereichter Text

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie genau gedenkt er, die Aufsicht über die zweite Säule generell zu verbessern, namentlich bezüglich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Pensionskassenverwaltern?

2. Teilt er die Meinung, Parallelgeschäfte von Vermögensverwaltern von Vorsorgeeinrichtungen müssten gesetzlich geregelt werden, insbesondere durch eine Offenlegungspflicht und Aufsicht?

3. Unterstützt er die Massnahmen, welche die Staatspolitische Kommission des Ständerates im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (Publica-Gesetz) einfügen will?

4. Ist er bereit abzuklären, einerseits unter welchen Umständen die Publica Swissfirst-Aktien für ihr Depot erwarb und andererseits, ob ein ausgeschiedener Asset Manager der Publica ein persönliches Konto bei der Swissfirst gehalten habe, auf welches erhebliche Mittel geflossen sein sollen?

5. Teilt er die Ansicht, dass dringend Massnahmen nötig sind, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die zweite Säule wieder zu stärken?

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Begründung

Bei der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue im Herbst 2005 spielten offensichtlich verschiedene Pensionskassen eine zentrale Rolle. Dabei wurde bekannt, dass offenbar Vermögensverwalter der beteiligten Kassen mit privaten Geschäften von diesem Zusammenschluss profitiert haben sollen. Den Kassen ihrerseits entgingen dabei Buchgewinne in Millionenhöhe. Während einige Verwalter von Pensionskassenvermögen private Anlagegeschäfte mit offensichtlich sehr hohen Gewinnen tätigten und teilweise in kurzer Zeit hohe Vermögen äufneten, wurden die Interessen der Versicherten - um deren Vermögen es sich letztlich handelt - vernachlässigt. Besonders muss den Bundesrat beschäftigen, dass auch ehemalige Mitarbeiter der Publica in den Verdacht solcher Unregelmässigkeiten gelangten. Ob der Fall Swissfirst ein Einzelfall oder die Spitze eines Eisberges ist, ist zu klären.

Um solches Gebaren zu unterbinden, bestehen heute weder gesetzliche Möglichkeiten, noch haben die staatlichen Aufsichtsorgane die Kompetenzen oder die Kapazitäten, dagegen vorzugehen. Im Gegensatz zum Finanzplatz, dessen Image in den letzten Jahren dank einer griffigen Gesetzgebung und einer kompetenten Aufsichtsbehörde spürbar verbessert werden konnte, gibt es im Bereich der Pensionskassen nichts Vergleichbares. Während Personen, die für Banken Anlagen tätigen, klaren Regeln verpflichtet sind, kritisiert selbst der Präsident der Nationalbank, Jean-Pierre Roth, dass die kantonale Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen nicht effizient sei und dass die Kassen von den Aufsichtsbehörden ungenügend geführt seien.

Bei der anstehenden Totalrevision des Publica-Gesetzes hat der Bundesrat keine entsprechenden Regelungen vorgesehen. Dabei müssten Vermögensverwalter beispielsweise verpflichtet werden, ihre Bankverbindungen und -geschäfte zu deklarieren. Stiftungsräte der Vorsorgeeinrichtungen sowie befugte öffentliche Institutionen sollten diese bei Bedarf einsehen können. Die Einkommens- und Vermögensentwicklung sowie private Transaktionen der Treuhänder von Pensionskassengeld sollten ebenso transparent sein wie das Vermögen der Pensionskasse. Deshalb ist eine sofortige Anpassung des BVG und des Publica-Gesetzes nötig.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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